 Die Führerscheinklasse A


Steckbrief

Fahrzeuge: I. Krafträder (auch mit Beiwagen) und II. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15kw
Mindestalter: zu I: 24 Jahre (Direkteinstieg), bzw. 20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2, zu II: 21 Jahre
Besonderheiten: Neu seit 19.1.2013: Der Aufstieg von der beschränkten Motorradklasse A2 auf A ist nur noch mit dem Absolvieren einer praktischen Prüfung möglich. Ohne theoretische Ausbildung und theoretische Prüfung.

Amtlicher Antrag

Jede Fahrerlaubnis muß im zuständigen Rathaus beantragt werden. Ohne die vorliegende Genehmigung der entsprechenden Behörde können keine Prüfungen abgelegt werden. In der Regel dauert das Genehmigungsverfahren ca. 3 bis 5 Wochen. Während dieser Zeit kann die Ausbildung in der Fahrschule schon stattfinden.
Für den Antrag müssen beim Amt folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- 1 biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Führerschein anderer Klassen (falls vorhanden),
ansonsten Teilnahmebescheinigung "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort"
- Personalausweis
- Antragsformular mit Angabe der Fahrschule 
Theoretische Ausbildung

6 Doppelstunden Theorieunterricht des Grundstoffes und 4 Doppelstunden Theorieunterricht des speziellen Zweiradstoffes sind vorgeschrieben. (12 Doppelstunden Grundstoff wenn noch keine andere Fahrerlaubnis vorhanden ist) 
Praktische Ausbildung

Diese gliedert sich in die sogenannte Grundausbildung und die vorgeschriebenen Sonderfahrten.
Die Grundausbildung beinhaltet die Handhabung des Fahrzeuges, Beherrschen der Grundfahraufgaben (Slalom, Vollbremsung etc.) und das Fahren im innerstädtischen Bereich. Die Anzahl der benötigten Fahrstunden richtet sich hier nach dem individuellen Lernfortschritt und Lernerfolg.
Die Sonderfahrten bestehen aus 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Beleuchtungsfahrten. 
Theoretische Prüfung

Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnis werden dem Bewerber 10 Fragen aus dem Grundstoff (ansonsten 20) und 10 Fragen aus dem Zusatzstoff für seine Klasse vorgelegt. Die maximal erlaubte Fehlerpunktzahl beträgt 6 Punkte (ansonsten 10). 
Praktische Prüfung

Neben dem sicheren und regelgerechten Fahren in der Stadt, auf der Landstraße und der Autobahn werden die sogenannten Grundfahraufgaben dem Bewerber abverlangt. 60 Minuten Fahrzeit sind hierfür angesetzt. Nach bestandener Prüfung wird der Führerschein in der Regel an Ort und Stelle ausgehändigt. 
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