 Führerschein ab 17 Jahren

Die Landesregierung NRW hat am 13.9.2005 den Weg für den Modellversuch "Begleitetes Fahren" frei gemacht. Mit der Veröfffentlichung der Rechtsverordnung ist es seit Oktober 2005 für alle 17jährigen in NRW möglich die Fahrerlaubnis Klasse B zu erwerben. 
Das Wichtigste in Kürze

- die Ausbildung zur Fahrberechtigung unterscheidet sich grundsätzlich nicht von der herkömmlichen Vorgehensweise
- gefahren werden darf bis zum 18.Geburtstag nur in Begleitung
- die begleitende Person muss mindestens 30 Jahre alt sein, 5 Jahre den Führerschein besitzen und darf nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister (Flensburg) haben
- der Begleiter bekommt keine gesonderte Ausbildung
- zusätzliche Kosten entstehen in Höhe von 21,00 Euro pro eingetragenem Begleiter und 7,70 Euro für die Ausfertigung der Prüfbescheinigung
- die "Probezeit" beginnt mit dem Erhalt der Fahrerlaubnis ab 17
- es dürfen Fahrzeuge der Klasse AM (Roller) auch ohne Begleitung geführt werden

Unsere Meinung:

Aus unserer Sicht spricht nichts gegen die Teilnahme an diesem Modellversuch. Alles was hilft, die Fahrerfahrung junger Verkehrsteilnehmer zu steigern, sollte ausprobiert und genutzt werden. Selbst wenn man dem "Begleitetem Fahren" skeptisch gegenübersteht, schadet die frühzeitige Ausbildung nicht. Die Probezeit endet früher und die Möglichkeit ab 17 Jahren mit einem Roller mobil zu sein ohne die zusätzlichen Kosten der Klasse-M-Ausbildung zu haben. 
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