 Die Führerscheinklasse A direkt (ab 25 Jahre)


Steckbrief

Fahrzeuge: alle Krafträder (auch ohne Leistungsbeschränkung)
Mindestalter: 25 Jahre (Direkteinstieg)
Besonderheiten: automatisch erteilt bei 2 Jahre Vorbesitz Klasse A (beschränkt)

Amtlicher Antrag

Jede Fahrerlaubnis muß im zuständigen Rathaus beantragt werden. Ohne die vorliegende Genehmigung der entsprechenden Behörde können keine Prüfungen abgelegt werden. In der Regel dauert das Genehmigungsverfahren ca. 4 bis 6 Wochen. Während dieser Zeit kann die Ausbildung in der Fahrschule schon stattfinden. Den Amtsgang übernehmen wir gerne für Sie, natürlich ohne Mehrkosten.
Für den Antrag sollten folgende Dinge möglichst zu Beginn der Ausbildung vorgelegt werden, um am Ende nicht auf die Prüfungsgenehmigung warten zu müssen:
- Sehtestbescheinigung
- 1 Lichtbild (35 x 45 mm)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs " Sofortmaßnahmen am Unfallort" (entfällt bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse)

Theoretische Ausbildung

6 Doppelstunden Theorieunterricht des Grundstoffes und 4 Doppelstunden Theorieunterricht des speziellen Zweiradstoffes sind vorgeschrieben. (12 Doppelstunden Grundstoff wenn noch keine andere Fahrerlaubnis vorhanden ist) 
Praktische Ausbildung

Diese gliedert sich in die sogenannte Grundausbildung und die vorgeschriebenen Sonderfahrten.
Die Grundausbildung beinhaltet die Handhabung des Fahrzeuges, Beherrschen der Grundfahraufgaben (Slalom, Vollbremsung etc.) und das Fahren im innerstädtischen Bereich. Die Anzahl der benötigten Fahrstunden richtet sich hier nach dem individuellen Lernfortschritt und Lernerfolg.
Die Sonderfahrten bestehen aus 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Beleuchtungsfahrten. 
Theoretische Prüfung

Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnis werden dem Bewerber 10 Fragen aus dem Grundstoff (ansonsten 20) und 10 Fragen aus dem Zusatzstoff für seine Klasse vorgelegt. Die maximal erlaubte Fehlerpunktzahl beträgt 6 Punkte (ansonsten 10). 
Praktische Prüfung

Neben dem sicheren und regelgerechten Fahren in der Stadt, auf der Landstraße und der Autobahn werden die sogenannten Grundfahraufgaben dem Bewerber abverlangt. 60 Minuten Fahrzeit sind hierfür angesetzt. Nach bestandener Prüfung wird der Führerschein in der Regel an Ort und Stelle ausgehändigt. 
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