 Die Führerscheinklasse S


Steckbrief

Fahrzeuge: dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h (z.B. Quad)
Mindestalter: 16 Jahre
Besonderheiten: bis 50 ccm bei Fremdzündungsmotor, bis 4 kw bei Diesel- und Elektromotoren; Leermasse bis 350 kg (außer E-Motor) 
Amtlicher Antrag

Jede Fahrerlaubnis muß im zuständigen Rathaus beantragt werden. Ohne die vorliegende Genehmigung der entsprechenden Behörde können keine Prüfungen abgelegt werden. In der Regel dauert das Genehmigungsverfahren ca. 3 bis 5 Wochen. Während dieser Zeit kann die Ausbildung in der Fahrschule schon stattfinden.
Für den Antrag müssen beim Amt folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als
- 1 biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs " Sofortmaßnahmen am Unfallort"
- Personalausweis
- Antragsformular mit Angabe der Fahrschule

Theoretische Ausbildung

12 Doppelstunden Theorieunterricht des Grundstoffes und 2 Doppelstunden Theorieunterricht des speziellen Zusatzstoffes sind vorgeschrieben. 
Praktische Ausbildung

Die Ausbildung beinhaltet die Handhabung des Fahrzeuges, Beherrschen der Grundfahraufgaben (Vollbremsung etc.) und das Fahren im innerstädtischen Bereich. Die Anzahl der benötigten Fahrstunden richtet sich hier nach dem individuellen Lernfortschritt und Lernerfolg.

Theoretische Prüfung

Dem Bewerber werden 20 Fragen aus dem Grundstoff und 10 Fragen aus dem Zusatzstoff für seine Klasse vorgelegt. Die maximal erlaubte Fehlerpunktzahl beträgt 10 Punkte. (Bei zwei falschen Fragen mit 5 Fehlerpunkten hat der Bewerber trotzdem nicht bestanden.) 
Praktische Prüfung

Neben dem sicheren und regelgerechten Fahren in der Stadt, werden die sogenannten Grundfahraufgaben dem Bewerber abverlangt. 30 Minuten Fahrzeit sind hierfür angesetzt. Nach bestandener Prüfung wird der Führerschein in der Regel an Ort und Stelle ausgehändigt. 
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