 Die Führerscheinklasse BE


Steckbrief

Fahrzeuge: Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 750 kg zGM (sofern Zug nicht unter B fällt)
Mindestalter: 18 Jahre
Besonderheiten: Voraussetzung ist der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B

Amtlicher Antrag

Jede Fahrerlaubnis muß im zuständigen Rathaus beantragt werden. Ohne die vorliegende Genehmigung der entsprechenden Behörde können keine Prüfungen abgelegt werden. In der Regel dauert das Genehmigungsverfahren ca. 3 bis 5 Wochen. Während dieser Zeit kann die Ausbildung in der Fahrschule schon stattfinden.
Für den Antrag müssen beim Amt folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- 1 biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Vorhandener Führerschein Klasse B
- Personalausweis
- Antragsformular mit Angaben der Fahrschule 
Theoretische Ausbildung

Es ist keine theoretische Ausbildung für diese Klasse vorgeschrieben. 
Praktische Ausbildung

Diese gliedert sich in die sogenannte Grundausbildung und die vorgeschriebenen Sonderfahrten.
Die Grundausbildung beinhaltet die Handhabung des Fahrzeuges, Beherrschen der Grundfahraufgaben (Rückwärtsfahren, An- und Abkuppeln etc.) und das Fahren im innerstädtischen Bereich. Die Anzahl der benötigten Fahrstunden richtet sich hier nach dem individuellen Lernfortschritt und Lernerfolg.
Die Sonderfahrten bestehen aus 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt und 1 Beleuchtungsfahrt. 
Theoretische Prüfung

Es findet keine theoretische Prüfung in dieser Klasse statt. 
Praktische Prüfung

Neben dem sicheren und regelgerechten Fahren in der Stadt, auf der Landstraße und der Autobahn werden die sogenannten Grundfahraufgaben dem Bewerber abverlangt. 45 Minuten Fahrzeit sind hierfür angesetzt. Nach bestandener Prüfung wird der Führerschein in der Regel an Ort und Stelle ausgehändigt. 
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