 Die Führerscheinklasse B Pkw, bzw. Kfz bis 3,5 t


Steckbrief

Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge bis 3,5 t und 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz)
Mindestalter: 18 Jahre
Teilnahme am Modellversuch "Begleitetes Fahren" schon ab 17 Jahren
Besonderheiten: Anhänger bis 750 kg zGM und Züge bis 3,5 t (zulässige Gesamtmasse Anhänger nicht größer als Leermasse Zugfahrzeug)

Amtlicher Antrag

Jede Fahrerlaubnis muß im zuständigen Rathaus beantragt werden. Ohne die vorliegende Genehmigung der entsprechenden Behörde können keine Prüfungen abgelegt werden. In der Regel dauert das Genehmigungsverfahren ca. 3 bis 5 Wochen. Während dieser Zeit kann die Ausbildung in der Fahrschule schon stattfinden.
Für den Antrag müssen beim Amt folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- 1 biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs " Sofortmaßnahmen am Unfallort" (entfällt bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse)
- Personalausweis
- Antragsformular mit Angabe der Fahrschule 
Theoretische Ausbildung

12 Doppelstunden Theorieunterricht des Grundstoffes und 2 Doppelstunden Theorieunterricht des speziellen Autostoffes sind vorgeschrieben. (6 Doppelstunden Grundstoff wenn eine andere Fahrerlaubnis vorhanden ist) 
Praktische Ausbildung

Diese gliedert sich in die sogenannte Grundausbildung und die vorgeschriebenen Sonderfahrten.
Die Grundausbildung beinhaltet die Handhabung des Fahrzeuges, Beherrschen der Grundfahraufgaben (Einparken, Vollbremsung etc.) und das Fahren im innerstädtischen Bereich. Die Anzahl der benötigten Fahrstunden richtet sich hier nach dem individuellen Lernfortschritt und Lernerfolg.
Die Sonderfahrten bestehen aus 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Beleuchtungsfahrten. 
Theoretische Prüfung

Dem Bewerber werden 20 Fragen aus dem Grundstoff und 10 Fragen aus dem Zusatzstoff für seine Klasse vorgelegt. Die maximal erlaubte Fehlerpunktzahl beträgt 10 Punkte. (Bei zwei falschen Fragen mit 5 Fehlerpunkten hat der Bewerber trotzdem nicht bestanden.) Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnis erhält der Prüfling 10 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff, darf allerdings auch maximal nur noch 6 Fehlerpunkte haben. 
Praktische Prüfung

Neben dem sicheren und regelgerechten Fahren in der Stadt, auf der Landstraße und der Autobahn werden die sogenannten Grundfahraufgaben dem Bewerber abverlangt. 45 Minuten Fahrzeit sind hierfür angesetzt. Nach bestandener Prüfung wird der Führerschein in der Regel an Ort und Stelle ausgehändigt. 
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